Berufsbildung: Neue Funktionen der Plattform www.formazionegiornalisti.it
14 Dezember 2023
BLACKLIST
Die Mitglieder, die sich drei aufeinander folgende Male nicht zu den Kursen anmelden, ohne sich zuvor abgemeldet zu haben, werden in die Blacklist aufgenommen, was die Anmeldung zu neuen Veranstaltungen verhindert. Sie können eine Freischaltung beantragen, indem sie eine erklärende E-Mail an unser Büro senden. Daher ist es wichtig, dass Sie, falls Sie sich zu einem Kurs angemeldet haben, aber nicht teilnehmen können, sich immer auf der Plattform abmelden (Abschnitt "I miei corsi").
BEFREIUNG
Die Mitglieder, die während des dreijährigen Fortbildungszeitraums das Alter von 67 Jahren erreichen (das Rentenalter), sind automatisch von der Fortbildungspflicht befreit und werden die Befreiung von Beginn des dreijährigen Zeitraums an in ihrem Profil sehen.
Gleiches gilt für JournalistInnen, die das Alter von 67 Jahren noch nicht erreicht haben, aber der Kammer mitgeteilt haben, dass sie pensioniert sind.
Wir möchten daran erinnern, dass gemäß den Bestimmungen der Verordnung diejenigen RentnerInnen, die weiterhin journalistische Tätigkeiten ausüben, verpflichtet sind, an den Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie müssen dies der Kammer mitteilen, der die Befreiung aufheben wird.
Jene Mitglieder, die während des dreijährigen Zeitraums das 30-jährige Jubiläum ihrer Eintragung im Berufsverzeichnis erreichen, werden ihr Fortbildungsziel von Anfang des Dreijahreszeitraums an auf 20 Credits reduziert sehen.
Die Verordnung und das Anleitungen zu den Fortbildungen können auf der Website der Kammer unter dem Link https://odgtaa.it/node/113285 eingesehen werden.