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Aufgabe und Funktion JK

Textkörper: 

Der regionale Kammerrat besteht aus sechs Berufsjournalist*innen und drei Publizist*innen, die seit mindestens fünf Jahren im Berufsverzeichnis eingetragen sind. Sie werden von Berufsjournalist*innen und Publizist*innen gewählt, die ihrerseits im Berufsverzeichnis geführt sind.   

Die Amtsdauer des Kammerrates beträgt drei Jahre; die Mitglieder können wiedergewählt werden.   

Der Rat wählt aus seiner Mitte den Präsidenten/die Präsidentin, Sekretär*in und Kassier*in und ist mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Er überwacht die Einhaltung des Berufsrechts und aller anderen diesbezüglichen Bestimmungen; 
  • er sorgt für den Schutz der Berufsbezeichnung vor allen Instanzen, einschließlich der Gerichte, und führt alle erforderlichen Maßnahmen durch, um die missbräuchliche Ausübung des Berufs zu unterbinden; 
  • er führt das Berufsverzeichnis und veranlasst Eintragungen und Löschungen;
  • er verwaltet das Vermögen der Kammer und erstellt jährlich den Haushaltsplan und die Jahresabschlussrechnung, die der Vollversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden;
  • er wacht über das Verhalten der Mitglieder;
  • er beruft die Vollversammlung ein;
  • er legt, vorbehaltlich der in Artikel 20 Buchstabe g) vorgesehenen Obergrenze, die von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeiträge fest, die Gebühren für die Eintragung in das Berufsverzeichnis bzw. in das Verzeichnis der Praktikant*innen sowie die Gebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen;
  • er übt die ihm vom Gesetz eingeräumten sonstigen Befugnisse aus.