Fortbildungszeitraum 2023-2025
Wir erinnern daran, dass am 31. Dezember 2025, der Fortbildungszeitraum 2023–2025 endet und dass bis zu diesem Datum jedes Kammermitglied die von der Regelung vorgesehene Anzahl an Punkten erreicht haben muss:
- Mitglieder, die weniger als 30 Jahre im Verzeichnis eingetragen sind, müssen 60 Punkte erwerben (auf mindestens zwei Jahre verteilt), davon mindestens 20 deonthologische Punkte.
- Mitglieder, die mehr als 30 Jahre im Verzeichnis eingetragen sind, müssen nur 20 Punkte erwerben (auf mindestens zwei Jahre verteilt), davon mindestens 10 deonthologische Punkte.
- Mitglieder, die weniger als 30 Jahre im Verzeichnis eingetragen sind, müssen 60 Punkte erwerben (auf mindestens zwei Jahre verteilt), davon mindestens 20 deonthologische Punkte.
- Mitglieder, die mehr als 30 Jahre im Verzeichnis eingetragen sind, müssen nur 20 Punkte erwerben (auf mindestens zwei Jahre verteilt), davon mindestens 10 deonthologische Punkte.
Datum:
9 Juli 2025

Wir erinnern daran, dass:
- es möglich ist, eine jährliche Befreiung zu beantragen, z.B. bei Mutterschaft, gesundheitlichen Gründen oder der Übernahme von Wahlämtern.
- pensionierte JournalistInnen von der Weiterbildung befreit sind, es sei denn, sie üben noch journalistische Tätigkeiten aus.
- es möglich ist, die Anerkennung individueller Punkte zu beantragen.
Jedes Mitglied kann seine eigene Situation (erworbene Punkte, Befreiungen, absolvierte Kurse, Sonderpunkte, unentschuldigte Fehlzeiten) über die Fortbildungsplattform einsehen.