STÄNDIGE BERUFSWEITERBILDUNG
(Neue Verordnung Nr. 21 vom 16. November 2020, veröffentlicht im Amtsblatt des Justizministeriums)
Die seit Januar 2014 verpflichtende berufliche Weiterbildung (FPC) betrifft alle im Berufsverzeichnis eingetragenen Berufsjournalisten und Publizisten.
Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar des auf das Datum der ersten Eintragung ins Berufsverzeichnis folgenden Jahres (da die dreijährige Ausbildungszeit für alle gleich ist, steht die Anzahl der im Dreijahreszeitraum zu erwerbenden Credits im Verhältnis zu den noch ausständigen Ausbildungsjahren).
Die berufliche Weiterbildung ist in Dreijahreszyklen unterteilt.
Die Anzahl der pro Dreijahreszeitraum zu erwerbenden Credits wird abhängig vom Datum der ersten Eintragung ins Berufsverzeichnis (Verzeichnis der Publizisten oder Verzeichnis der Berufsjournalisten) berechnet:
- die seit weniger als 30 Jahren im Berufsverzeichnis eingetragenen Personen müssen 60 Credits (verteilt auf mindestens zwei Jahre) erwerben, davon mindestens 20 Credits für ethische Themen
- die seit mehr als 30 Jahren im Berufsverzeichnis eingetragenen Personen müssen nur 20 Credits (verteilt auf mindestens zwei Jahre) erwerben, davon mindestens 10 Credits für ethische Themen
Die Mitglieder, die während des dreijährigen Fortbildungszeitraums das Alter von 67 Jahren erreichen (das Rentenalter), sind automatisch von der Fortbildungspflicht befreit und werden die Befreiung von Beginn des dreijährigen Zeitraums an in ihrem Profil sehen.
Gleiches gilt für JournalistInnen, die das Alter von 67 Jahren noch nicht erreicht haben, aber der Kammer mitgeteilt haben, dass sie pensioniert sind.
Wir möchten daran erinnern, dass gemäß den Bestimmungen der Verordnung diejenigen RentnerInnen, die weiterhin journalistische Tätigkeiten ausüben, verpflichtet sind, an den Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie müssen dies der Kammer mitteilen, der die Befreiung aufheben wird.
Das Schulungsangebot wird über die neue Plattform verwaltet, die von der nationalen Kammer realisiert wurde.
Die Plattform ist aufrufbar über die Website www.formazionegiornalisti.it
Für den Zugang ist die Registrierung auf der Login-Seite erforderlich. Nach Anklicken der grünen Schaltfläche „Registrieren“ muss wie angefordert die eigene Steuernummer eingeben werden. Nach Eingabe der angeforderten Daten sendet das System eine E-Mail um die Aktivierung des Accounts zu bestätigen.
Bei eventuellen Problemen oder Schwierigkeiten beim Zugang zur Plattform kann der technische Support via Chat kontaktiert werden. Hierzu einfach die Homepage der Plattform öffnen und auf die blaue Schaltfläche unten links (Live chat) klicken und die Fragen senden. Die Antwort kommt per E-Mail.
Nach erfolgter Registrierung werden alle akkreditierten Kurse (online/on demand, Präsenzkurse und Webinare aller regionalen Kammern, des Nationalrats und von Drittausbildern) angezeigt und man kann sich für den gewünschten Kurs anmelden.
Hinweise für die Teilnahme an den Kursen:
- Die dem Kurs zugewiesenen Credits werden nur an diejenigen vergeben, die die gesamte Veranstaltung verfolgen (von der Uhrzeit des Beginns bis zum Abschlusszeitpunkt des Kurses).
- Wer nicht an einer Veranstaltung teilnehmen kann, für die er sich angemeldet hat, muss seine Registrierung bis Mitternacht des Tages vor dem Veranstaltungstermin stornieren. Andernfalls wird er nach dreimaligem Nichterscheinen in die schwarze Liste aufgenommen und kann sich für keine weiteren Veranstaltungen anmelden. Um die eigene Position wieder freizuschalten, muss sich das Mitglied an die zuständige regionale Journalistenkammer wenden.
- Webinare: Zur Zuweisung der Credits müssen die Teilnehmer mit eingeschalteter Videokamera vom Anfang bis zum Ende der Veranstaltung an ihrem Platz bleiben. NEine teilweise Teilnahme oder nebenher mit anderen Tätigkeiten, sowie die Zuschaltung bei bereits laufendem Seminar oder ausschließlich mit Audioverbindung sind nicht zulässig. Das Mikrofon muss ausgeschaltet sein (außer bei Fragen). Der Einladungslink ist persönlich und kann nicht an Dritte abgetreten werden.
Jährliche Befreiung von der Fortbildungspflicht
In folgenden Fällen kann eine jährliche Befreiung beantragt werden:
- Mutterschafts- oder Elternurlaub
- schwere Krankheit, Unfall und andere dokumentierte Verhinderungen, die sich aus der Feststellung objektiver Ursachen ergeben
- Übernahme von Wahlmandaten, für welche die derzeitige Gesetzgebung die Möglichkeit einer Arbeitsfreistellung für die Dauer des Mandats und auf diese beschränkt vorsieht
(Die Erlangung der jährlichen Befreiung bedingt die Kürzung der Gesamtcredits um 20 Einheiten)
Anerkennung der Credits
Antrag um Anerkennung von Credits für den Unterricht im Zusammenhang mit dem journalistischen Beruf in Universitätskursen oder Mastern sowie in vom CNOG (Nationalrat der Journalistenkammer) anerkannten Mastern oder Schulen: 1 Credit pro Stunde für maximal 16 Credits im Dreijahreszeitraum.
Antrag auf Anerkennung von individuellen Credits (maximal 6 Credits im Dreijahreszeitraum):
- Es muss sich um eine Schulungsaktivität handeln, die im laufenden Dreijahreszeitraum durchgeführt wurde
- Sie muss innerhalb von drei Monaten ab dem auf dem Zertifikat angegebenen Datum bei der eigenen Kammer eingereicht werden.
Der Antrag kann in folgenden Fällen eingereicht werden:
- professionelle Weiterbildungskurse in Fremdsprachen
- Schulungs-, Fortbildungs- und Hochspezialisierungskurse zu Themen im Zusammenhang mit dem journalistischen Beruf
- Kurse an ausländischen Universitäten zu journalistischen Themen.
Es ist nicht möglich, eine Credit-Anerkennung für folgende Tätigkeiten zu beantragen:
- Veröffentlichung von Bänden
- Schulungen zur Arbeitssicherheit
- Kurse und Prüfungen für Universitätsabschlüsse
- Unterricht an weiterführenden Schulen im Sekundarbereich
- Teilnahme an Kursen, die nicht vom CNOG genehmigt wurden
- Referententätigkeit bei Kongressen, Seminaren, spezialisierten Fortbildungskursen auch zu journalistischen Themen
- Mitgliedschaft bei Kommissionen, Arbeitsgruppen oder andere Mandate, die von der Journalistenkammer oder anderen Berufsverbänden übertragen wurden
Credits für Betriebskurse: Die Teilnahme an akkreditierten Betriebskursen ermöglicht den Erwerb von 30 Credits im Dreijahreszeitraum.