Direkt zum Inhalt Skip to footer content

Aufgabe und Funktion DR

Textkörper: 

Im Zuge der Reform der Berufskammern laut D.P.R. 137/2012 wurden Verwaltungsfunktion und Disziplinarfunktion voneinander getrennt und die Zuständigkeit eigenen Gremien übertragen. 

Somit wurde in jeder regionalen Kammer ein territorialer Disziplinarrat eingerichtet. Dieser setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die vom Gerichtspräsidenten aus einer Namensliste, die die doppelte Anzahl der zu ernennenden Mitglieder umfasst, ausgewählt und vom Kammerrat vorgelegt werden. 

Den Vorsitz des Disziplinarrats führt das laut Berufsverzeichnis dienstälteste Mitglied. Die Funktion des Sekretärs übt, ebenfalls laut Berufsverzeichnis, das Mitglied mit dem geringsten Dienstalter aus.

Der territoriale Disziplinarrat ist in Gremien unterteilt, die sich jeweils aus drei Mitgliedern (zwei Berufsjournalist*innen und ein/e Publizist*in) zusammensetzen. Davon muss mindestens ein Mitglied eine Frau sein.

Die Mitgliedschaft im territorialen Disziplinarrat ist mit keiner anderen Funktion innerhalb der Journalistenkammer vereinbar, mit keiner Funktion in anderen Berufsverbänden oder Berufskammern, ebenso wenig mit der Ausübung eines politischen Mandats. 

Der territoriale Disziplinarrat überprüft und entscheidet in Disziplinarangelegenheiten. 

Meldungen in Disziplinarangelegenheiten werden dem territorialen Disziplinarrat vom Regionalrat der Journalistenkammer, dem Staatsanwalt bzw. der Staatsanwaltschaft, von anderen öffentlichen oder privaten Stellen weitergeleitet. Er kann auch von Amts wegen ein Verfahren einleiten. 

Meldungen und Beschwerden sind an folgende PEC-Adresse zu richten: consigliodisciplina.pec@giornalistitaa.it