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Wir weisen darauf hin, dass der Jahresbeitrag für 2021 für BerufsjournalistInnen, PublizistInnen sowie PraktikantInnen und ausländische JournalistInnen sich auf 120,00 Euro beläuft.
Ein reduzierter Jahresbeitrag von 60,00 Euro ist für pensionierte BerufsjournalistInnen sowie PublizistInnen vorgesehen, die eine Alters- oder Invalidenrente (auch bei anderen Instituten als Inpgi) erhalten. Dies gilt ab dem Jahr nach Erreichen des Anspruchs auf Vollrente. Wer den Vollrentenanspruch im Jahr 2020 erreicht hat, ist verpflichtet, dem Sekretariat eine entsprechende Eigenbescheinigung zukommen zu lassen (der Vordruck kann von der Webseite www.odgtaa.it heruntergeladen werden).
Der Jahresbeitrag muss innerhalb 31. Jänner 2021 eingezahlt werden. Bei Einzahlung nach diesem Datum ist zusätzlich eine Verzugsstrafe in Höhe von 10% des geschuldeten Jahresbeitrags zu entrichten (12,00 Euro für aktive Mitglieder, 6,00 Euro für PensionistInnen).
Die Zahlung ist wie folgt vorzunehmen: Mittels Banküberweisung auf das Konto der Journalistenkammer von Trentino-Südtirol (mit Einzahlungsgrund „Beitrag 2021“ und den Namen des Mitglieds). Die Bankverbindung lautet: IBAN IT37Q0306901856000012441261 BIC BCITITMM
Wer die Zahlung nicht über Banküberweisung vornehmen kann, der/die kann den Jahresbeitrag in bar (kein Bankomat) am Sitz der Journalistenkammer bezahlen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund der COVID-19-Vorschriften eine terminliche Vereinbarung dafür notwendig ist.
Es ist nicht möglich den Jahresbeitrag am Sitz der Journalistengewerkschaft in Bozen zu bezahlen.